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   BGH, 26.02.2020 - 4 StR 9/20   

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https://dejure.org/2020,12183
BGH, 26.02.2020 - 4 StR 9/20 (https://dejure.org/2020,12183)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2020 - 4 StR 9/20 (https://dejure.org/2020,12183)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 4 StR 9/20 (https://dejure.org/2020,12183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 64 StGB, § 63 StGB, § 64 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 9/20
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn ein bestimmter tatsächlicher Umstand kann nur dann als prognoseungünstiger Gesichtspunkt herangezogen werden, wenn sein Vorliegen rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36, 37 (zu § 63 StGB); Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 24 mwN).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92

    Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine

    Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 9/20
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn ein bestimmter tatsächlicher Umstand kann nur dann als prognoseungünstiger Gesichtspunkt herangezogen werden, wenn sein Vorliegen rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36, 37 (zu § 63 StGB); Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 24 mwN).
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