Rechtsprechung
BGH, 26.02.2020 - 4 StR 9/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs: Feststellung eines prognoseungünstigen Gesichtspunkts) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Verfahrensgang
- LG Siegen, 27.09.2019 - 14 Js 532/16
- BGH, 26.02.2020 - 4 StR 9/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung …
Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 9/20
Dies ist rechtsfehlerhaft, denn ein bestimmter tatsächlicher Umstand kann nur dann als prognoseungünstiger Gesichtspunkt herangezogen werden, wenn sein Vorliegen rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36, 37 (zu § 63 StGB);… Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 24 mwN). - BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92
Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine …
Auszug aus BGH, 26.02.2020 - 4 StR 9/20
Dies ist rechtsfehlerhaft, denn ein bestimmter tatsächlicher Umstand kann nur dann als prognoseungünstiger Gesichtspunkt herangezogen werden, wenn sein Vorliegen rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36, 37 (zu § 63 StGB); Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 24 mwN).